Fahrradlampen
Stirnlampe als Fahrradlampe èrlaubt?
Zumindest in Deutschland gilt: Fahrradbeleuchtung muss zugelassen sein. Das amtliche Prüfzeichen erkennt man an einer Wellenlinie, und einer Ziffernfolge mit einem vorangestelltem K.
Nur ausserhalb des Geltungsbereichs der StVZO z.B. auf Privatgelände kann man Stirnlampen oder Taschenlampen mit Lenkerhalterung verwenden.
Der Lichtstrahl von zugelassenen Fahrradlampen ist horizontal nach oben begrenzt, sodass Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Regeln für Fahrradbeleuchtung
- Regeln Deutschland: nur Lampen mit Prüfzeichen zugelassen
- Regeln Österreich: mindestens 100 Candela
- Regeln Schweiz: 100 Meter Sichtbarkeit aber darf nicht blenden
